Neue Fördermittel für Einbruchschutz in 2022

Antragstellung wieder möglich

Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) hat Förder­mittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Daher können Sie als private Eigen­tümerin oder privater Eigen­tümer und als Mieterin oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen.

Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/